Nach § 7a des Sozialgesetzbuches XI haben die Mitglieder von Kranken- bzw. Pflegekassen seit Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung. "Dieser Anspruch umfasst die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen. Ebenso beinhaltet es unterschiedliche Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.“
Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen. Nur wenige Betroffene kennen allerdings Ihren Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese werben auch nur sehr zurückhaltend damit. Zum Beispiel haben 70 Prozent der türkischstämmigen Menschen in Berlin noch nie vom Angebot der Pflegeberatung gehört. Entsprechend nehmen nicht alle Pflegebedürftigen, die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, wie 2014 eine Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin zeigte.
Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen. Die Pflegekassen wurden beauftragt diese Pflegeberatung durchzuführen. Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte.
Wer wirklich gut beraten werden will, sollte sich an einen unabhängigen Pflegeberater wenden. Unabhängige Pflegeberater können insbesondere pflegende Angehörige auch bei der Durchsetzung von Pflegegeldansprüchen unterstützen.