Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Nach § 7a des Sozialgesetzbuches XI haben die Mitglieder von Kranken- bzw. Pflegekassen seit Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung. „Dieser Anspruch umfasst die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen. Ebenso beinhaltet es unterschiedliche Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.”

Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen

Nur wenige Betroffene kennen allerdings Ihren Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese werben auch nur sehr zurückhaltend damit. Zum Beispiel haben 70 Prozent der türkischstämmigen Menschen in Berlin noch nie vom Angebot der Pflegeberatung gehört. Entsprechend nehmen nicht alle Pflegebedürftigen, die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, wie 2014 eine Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin zeigte.

Nach § 7a des Sozialgesetzbuches XI haben die Mitglieder von Kranken- bzw. Pflegekassen seit Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung. „Dieser Anspruch umfasst die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen. Ebenso beinhaltet es unterschiedliche Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.”

Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen.

Nur wenige Betroffene kennen allerdings Ihren Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese werben auch nur sehr zurückhaltend damit. Zum Beispiel haben 70 Prozent der türkischstämmigen Menschen in Berlin noch nie vom Angebot der Pflegeberatung gehört. Entsprechend nehmen nicht alle Pflegebedürftigen, die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, wie 2014 eine Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin zeigte.

Nach § 7a des Sozialgesetzbuches XI haben die Mitglieder von Kranken- bzw. Pflegekassen seit Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung. „Dieser Anspruch umfasst die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen. Ebenso beinhaltet es unterschiedliche Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.”

Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen.

Nur wenige Betroffene kennen allerdings Ihren Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese werben auch nur sehr zurückhaltend damit. Zum Beispiel haben 70 Prozent der türkischstämmigen Menschen in Berlin noch nie vom Angebot der Pflegeberatung gehört. Entsprechend nehmen nicht alle Pflegebedürftigen, die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, wie 2014 eine Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin zeigte.

Vorteilen der Aufgaben
eines Pflegesberaters

Individuelle Beratung und Hilfestellung bezüglich sozialer Leistungen und sonstigen Hilfsangeboten zur Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf

Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden Maßnahmen

Das Analysieren und Erfassen des Hilfebedarfs bei Pflegebedürftigkeit

Das Einleiten der im Versorgungsplan aufgeführten erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Besorgung dafür notwendiger Genehmigungen bei dem jeweiligen Leistungsträger

Die Überwachung der Durchführung der im Versorgungsplan aufgeführten Maßnahmen und diese erforderlichenfalls bei einer veränderten Bedarfslage anzupassen

Vorteilen der Aufgaben
eines Pflegesberaters

Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_1
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_1
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_2
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_2
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_3
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_3
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_4
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_4
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_5
Vorteilen der Aufgaben eines Pflegesberaters_5

Wer bezahlt die Beratungskosten?

Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen.

Wer bezahlt die Beratungskosten?

Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen.

Allgemeines

Bullet Point   Die Pflegestützpunkte werden häufig von der Kommune und den Pflegekassen selbst betrieben

Bullet Point   Die Pflegeberater kommen aus den Bereichen der Pflege, der Sozialversicherung und der Sozialarbeit und können
      eine mehrmonatige Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI vorweisen

Bullet Point   Kaum ein Betroffener kennt diesen Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Die Pflegekassen machen
      kaum Werbung für dieses Beratungsangebot und klären ihre Mitglieder nur sehr spärlich hierüber auf. Die Folge ist,
      dass kaum ein Mitglied dieses Beratungsangebot nutzt. Natürlich haben die Pflegekassen wenig Interesse an
      aufgeklärten Mitgliedern.

Allgemeines

Bullet Point   Die Pflegestützpunkte werden häufig von der Kommune und den Pflegekassen selbst betrieben

Bullet Point   Die Pflegeberater kommen aus den Bereichen der Pflege, der Sozialversicherung und der Sozialarbeit und können eine mehrmonatige Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI vorweisen

Bullet Point   Kaum ein Betroffener kennt diesen Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Die Pflegekassen machen kaum Werbung für dieses Beratungsangebot und klären ihre Mitglieder nur sehr spärlich hierüber auf. Die Folge ist, dass kaum ein Mitglied dieses Beratungsangebot nutzt. Natürlich haben die Pflegekassen wenig Interesse an aufgeklärten Mitgliedern.

Fragen? Gerne kontaktieren Sie uns

Fragen? Gerne kontaktieren Sie uns