Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Nach § 7a des Sozialgesetzbuches XI haben die Mitglieder von Kranken- bzw. Pflegekassen seit Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung. „Dieser Anspruch umfasst die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen. Ebenso beinhaltet es unterschiedliche Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.”
Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen
Nur wenige Betroffene kennen allerdings Ihren Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese werben auch nur sehr zurückhaltend damit. Zum Beispiel haben 70 Prozent der türkischstämmigen Menschen in Berlin noch nie vom Angebot der Pflegeberatung gehört. Entsprechend nehmen nicht alle Pflegebedürftigen, die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, wie 2014 eine Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin zeigte.
Nach § 7a des Sozialgesetzbuches XI haben die Mitglieder von Kranken- bzw. Pflegekassen seit Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung. „Dieser Anspruch umfasst die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen. Ebenso beinhaltet es unterschiedliche Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.”
Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen.
Nur wenige Betroffene kennen allerdings Ihren Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese werben auch nur sehr zurückhaltend damit. Zum Beispiel haben 70 Prozent der türkischstämmigen Menschen in Berlin noch nie vom Angebot der Pflegeberatung gehört. Entsprechend nehmen nicht alle Pflegebedürftigen, die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, wie 2014 eine Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin zeigte.
Nach § 7a des Sozialgesetzbuches XI haben die Mitglieder von Kranken- bzw. Pflegekassen seit Januar 2009 einen Anspruch auf Pflegeberatung. „Dieser Anspruch umfasst die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen. Ebenso beinhaltet es unterschiedliche Hilfsangebote, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.”
Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen.
Nur wenige Betroffene kennen allerdings Ihren Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Diese werben auch nur sehr zurückhaltend damit. Zum Beispiel haben 70 Prozent der türkischstämmigen Menschen in Berlin noch nie vom Angebot der Pflegeberatung gehört. Entsprechend nehmen nicht alle Pflegebedürftigen, die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, wie 2014 eine Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin zeigte.
Vorteilen der Aufgaben
eines Pflegesberaters
Individuelle Beratung und Hilfestellung bezüglich sozialer Leistungen und sonstigen Hilfsangeboten zur Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf
Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden Maßnahmen
Das Analysieren und Erfassen des Hilfebedarfs bei Pflegebedürftigkeit
Das Einleiten der im Versorgungsplan aufgeführten erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Besorgung dafür notwendiger Genehmigungen bei dem jeweiligen Leistungsträger
Die Überwachung der Durchführung der im Versorgungsplan aufgeführten Maßnahmen und diese erforderlichenfalls bei einer veränderten Bedarfslage anzupassen
Vorteilen der Aufgaben
eines Pflegesberaters
Wer bezahlt die Beratungskosten?
Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen.
Wer bezahlt die Beratungskosten?
Hierbei können die Pflegekassen wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigener Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte. Die Kosten für diese Pflegeberatung werden von der Pflegekasse getragen.
Allgemeines
Die Pflegestützpunkte werden häufig von der Kommune und den Pflegekassen selbst betrieben
Die Pflegeberater kommen aus den Bereichen der Pflege, der Sozialversicherung und der Sozialarbeit und können
eine mehrmonatige Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI vorweisen
Kaum ein Betroffener kennt diesen Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Die Pflegekassen machen
kaum Werbung für dieses Beratungsangebot und klären ihre Mitglieder nur sehr spärlich hierüber auf. Die Folge ist,
dass kaum ein Mitglied dieses Beratungsangebot nutzt. Natürlich haben die Pflegekassen wenig Interesse an
aufgeklärten Mitgliedern.
Allgemeines
Die Pflegestützpunkte werden häufig von der Kommune und den Pflegekassen selbst betrieben
Die Pflegeberater kommen aus den Bereichen der Pflege, der Sozialversicherung und der Sozialarbeit und können eine mehrmonatige Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI vorweisen
Kaum ein Betroffener kennt diesen Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Die Pflegekassen machen kaum Werbung für dieses Beratungsangebot und klären ihre Mitglieder nur sehr spärlich hierüber auf. Die Folge ist, dass kaum ein Mitglied dieses Beratungsangebot nutzt. Natürlich haben die Pflegekassen wenig Interesse an aufgeklärten Mitgliedern.